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Anmeldung

Antragsunterlagen

Antragsunterlagen für die Geschmacksmusteranmeldung

Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters

Für Ihren Antrag müssen Sie das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene pdf- Datei Formular R 5703 verwenden.

Notwendige Angaben

Der Antrag muss die folgenden Angaben und Unterlagen enthalten, damit ein Anmeldetag festgelegt werden kann:

  • Angaben zu Ihrer Identität,
  • eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters. Die Wiedergabe des Musters kann entweder auf dem Wiedergabeformblatt
    pdf- Datei R 5703.1 aufgeklebt oder aufgedruckt oder als JPEG-Datei (*.jpg) auf einem elektronischen Datenträger (CD oder DVD) eingereicht werden.
  • Mindestens ein Erzeugnis, in das das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei dem es verwendet werden soll. Eine Übersicht der Erzeugnisse nach der so genannten Locarno Klassifikation finden Sie im Vordruck pdf- Datei R 5701.1. Außerdem können Sie die entsprechenden Warenbezeichnungen auch über eine Suchmaschine recherchieren.

Sammelanmeldung

Bei einer Sammelanmeldung können Sie bis zu 100 Muster in einer Anmeldung zusammenfassen. Voraussetzung ist, dass die Muster mindestens eine gemeinsame Warenklasse haben.

Bei der Sammelanmeldung müssen Sie zusätzlich das pdf- Datei Anlageblatt R5703.2 einreichen.

Wo kann man die Anmeldung einreichen?

Den Antrag senden Sie an das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Sie können Ihre Anmeldung auch persönlich in den Dienststellen München, Jena oder Berlin abgeben. Auch einige Patentinformationszentren nehmen Geschmacksmusteranmeldungen entgegen.

Wenn Sie noch Fragen zur Geschmacksmusteranmeldung haben, helfen Ihnen unsere Auskunftsstellen in München, Jena und Berlin sowie die Patentinformationszentren gerne weiter. Bei unseren Auskunftsstellen in München und Berlin können Sie sich außerdem für eine kostenlose Erfindererstberatung anmelden. Auch in den deutschen Patentinformationszentren können Sie ganz in Ihrer Nähe Termine für eine Erfindererstberatung erhalten.

Geschmacksmuster elektronisch anmelden

Seit 1. März 2010 können Sie Ihr Geschmacksmuster auch in elektronischer Form anmelden. Nähere Hinweise zur elektronischen Anmeldung (DPMAdirekt) finden Sie hier.

DPMAdirekt ist eine Alternative zur "klassischen" Anmeldung in Papierform und ermöglicht es Ihnen, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online einzureichen. Besonderer Vorteil für Sie: Ihre digitalen Bilder (im JPEG-Format [*.jpg]) können Sie per "drag and drop" direkt in das Anmeldefenster einfügen!

Für die Anmeldung notwendige Daten werden in übersichtlichen Bildschirmmasken abgefragt und automatisch in das vom DPMA geforderte Datenformat gebracht. Häufige Fehler können Sie so vermeiden. Nach Eingang der elektronischen Anmeldung erhalten Sie sofort das maßgebliche Aktenzeichen.

© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 12.04.2010