
Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters
Für Ihren Antrag müssen Sie das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene
Formular R 5703 verwenden.
Der Antrag muss die folgenden Angaben und Unterlagen enthalten, damit ein Anmeldetag festgelegt werden kann:
Bei einer Sammelanmeldung können Sie bis zu 100 Muster in einer Anmeldung zusammenfassen. Voraussetzung ist, dass die Muster mindestens eine gemeinsame Warenklasse haben.
Bei der Sammelanmeldung müssen Sie zusätzlich das
Anlageblatt R5703.2 einreichen.
Den Antrag senden Sie an das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Sie können Ihre Anmeldung auch persönlich in den Dienststellen München, Jena oder Berlin abgeben. Auch einige Patentinformationszentren nehmen Geschmacksmusteranmeldungen entgegen.
Wenn Sie noch Fragen zur Geschmacksmusteranmeldung haben, helfen Ihnen unsere Auskunftsstellen in München, Jena und Berlin sowie die Patentinformationszentren gerne weiter. Bei unseren Auskunftsstellen in München und Berlin können Sie sich außerdem für eine kostenlose Erfindererstberatung anmelden. Auch in den deutschen Patentinformationszentren können Sie ganz in Ihrer Nähe Termine für eine Erfindererstberatung erhalten.
Seit 1. März 2010 können Sie Ihr Geschmacksmuster auch in elektronischer Form anmelden. Nähere Hinweise zur elektronischen Anmeldung (DPMAdirekt) finden Sie hier.
DPMAdirekt ist eine Alternative zur "klassischen" Anmeldung in Papierform und ermöglicht es Ihnen, eine rechtswirksame Schutzrechtsanmeldung online einzureichen. Besonderer Vorteil für Sie: Ihre digitalen Bilder (im JPEG-Format [*.jpg]) können Sie per "drag and drop" direkt in das Anmeldefenster einfügen!
Für die Anmeldung notwendige Daten werden in übersichtlichen Bildschirmmasken abgefragt und automatisch in das vom DPMA geforderte Datenformat gebracht. Häufige Fehler können Sie so vermeiden. Nach Eingang der elektronischen Anmeldung erhalten Sie sofort das maßgebliche Aktenzeichen.
© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 12.04.2010