| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Einzelanmeldung (einschließlich einer Schutzdauer von 5 Jahren) | 70 Euro |
| Sammelanmeldung (bis zu 100 Muster können mit einer Anmeldung eingereicht werden) | 7 Euro je Muster, mindestens jedoch 70 Euro |
Für eine Sammelanmeldung mit 20 Mustern beträgt Anmeldegebühr somit 140 Euro. Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag gezahlt werden.
Wenn Sie die Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe beantragen, müssen Sie nur eine ermäßigte Anmeldegebühr zahlen. Die Anmeldegebühr beträgt dann 3 Euro je Muster. Mindestens werden jedoch 30 Euro fällig.
| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Einzelanmeldung | 30 Euro |
| Sammelanmeldung (bis zu 100 Muster können mit einer Anmeldung eingereicht werden) | 3 Euro je Muster, mindestens jedoch 30 Euro |
Innerhalb von 30 Monaten können Sie entscheiden, ob Sie den Schutz auf die volle Erstschutzfrist von fünf Jahren erstrecken wollen. Die Erstreckungsgebühr beträgt 4 Euro je Muster, mindestens jedoch 40 Euro.
| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Einzelanmeldung | 40 Euro |
| Sammelanmeldung | 4 Euro je Muster, mindestens jedoch 40 Euro |
| Schutzperiode | Euro |
|---|---|
| für das 6. bis 10. Schutzjahr | 90 Euro |
| für das 11. bis 15. Schutzjahr | 120 Euro |
| für das 16. bis 20. Schutzjahr | 150 Euro |
| für das 21. bis 25. Schutzjahr | 180 Euro |
| Die entsprechende Aufrechterhaltungsgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer endet. Sie haben dann zwei Monate Zeit, die jeweils fällige Gebühr zuschlagsfrei zu bezahlen und weitere vier Monate, um die Gebühr zzgl. eines Zuschlags von 50 EUR zu bezahlen. Frühestens kann sie ein Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden. | |
Kostenmerkblatt - Liste aller Gebühren und Auslagen
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung beim DPMA eingeht. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen.
Die Gebühren können Sie wie folgt zahlen:
Bei jeder Zahlung sind das vollständige Aktenzeichen und die Gebührennummer, die sich aus den Gebührenverzeichnissen (Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG und Anlage zu § 2 Abs. 1 DPMAVwKostV) ergibt, sowie der Einzahler anzugeben. Die Gebührennummern sämtlicher Gebühren und Auslagen können dem
Kostenmerkblatt (Vordruck A 9510) entnommen werden. Unkorrekte bzw. unvollständige Angaben führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung.
Bei der Überweisung aus dem Ausland geben Sie bitte folgende Daten an:
Begünstigter: Bundeskasse Halle/DPMA
Bankbezeichnung: BBk München (= Deutsche Bundesbank Filiale München)
Konto-Nummer: 700 010 54
Bankleitzahl: 700 000 00
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
Bei Auslandsüberweisungen erheben die Kreditinstitute oft Transferkosten, die sie von der ursprünglich aufgegebenen Gebühr in Abzug bringen. Die Folge ist, dass beim DPMA nur ein verminderter Gebührenbetrag gutgeschrieben wird. Dadurch können Ihnen erhebliche Rechtsnachteile entstehen. So gilt in diesem Fall Ihre Anmeldung oder Ihr Antrag als zurückgenommen, da nach den Bestimmungen des Patentkostengesetzes die Gebühr als nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt gilt.
Es empfiehlt sich daher, bei ihrer Bank ausdrücklich zu erklären, dass sämtliche zusätzlich anfallenden Transferkosten von Ihnen übernommen werden.
© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | 25.01.2012