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PCT-Gebühren beim DPMA

Achtung: Gebührenänderung für Internationale Anmeldungen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden - Änderungen für Anmeldungen mit einem Anmeldetag ab dem 01.01.2012

Gebühren für die PCT-Anmeldung beim DPMA eingereicht ab dem 01.01.2012
Antragsform  Übermittlungsgebühr  Internationale Anmeldegebühr*  Recherchengebühr  Summe  Ermäßigung bei elektronischer Anmeldung 
Papier  90,00 Euro  1094,00 Euro  1785,00 Euro  2969,00 Euro    
PCT-EASY (wie bisher mit Diskette)  90,00 Euro  1012,00 Euro  1785,00 Euro  2887,00 Euro  82,00 Euro 
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als PDF /TIFF 90,00 Euro  929,00 Euro  1785,00 Euro  2804,00 Euro  165,00 Euro 
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als XML 90,00 Euro  847,00 Euro  1785,00 Euro  2722,00 Euro  247,00 Euro 
*Die Internationale Anmeldegebühr erhöht sich ab dem 31. Blatt jeweils um 12,00 Euro pro Zusatzblatt. 

Gebühren für eine PCT-Anmeldung im Überblick, gültig ab 01.11.2011

Gebühren für die PCT-Anmeldung beim DPMA eingereicht ab dem 01.11.2011
Antragsform  Übermittlungsgebühr  Internationale Anmeldegebühr*  Recherchengebühr  Summe  Ermäßigung bei elektronischer Anmeldung 
Papier  90,00 Euro  1174,00 Euro  1785,00 Euro  3049,00 Euro    
PCT-EASY (wie bisher mit Diskette)  90,00 Euro  1086,00 Euro  1785,00 Euro  2961,00 Euro  88,00 Euro 
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als PDF /TIFF 90,00 Euro  997,00 Euro  1785,00 Euro  2872,00 Euro  177,00 Euro 
Elektronisch (Antrag im XML-Format, Beschreibung und Ansprüche als XML 90,00 Euro  909,00 Euro  1785,00 Euro  2784,00 Euro  265,00 Euro 
*Die Internationale Anmeldegebühr erhöht sich ab dem 31. Blatt jeweils um 13,00 Euro pro Zusatzblatt. 

Zahlungsfrist

Die Übermittlungsgebühr, die Recherchengebühr und die Internationale Anmeldegebühr sind innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung zu zahlen (Art. III § 1 (3) IntPatÜG, Regeln 14.1c), 15.4a) und 16.1f) AusfOPCT).

Sofern Sie bis dahin noch keine Empfangsbescheinigung erhalten haben, empfehlen wir, die Gebühren - ggf. auch ohne amtliches Aktenzeichen - einzuzahlen.
Hierfür vermerken Sie auf dem Zahlungsbeleg unter "Verwendungszweck" bitte diese Angaben:

  • Schutzrechtsart
  • Bezeichnung
  • Anmelder
  • Internes Aktenzeichen

Zahlungsweise

Die Gebühren sind per Überweisung, per Einzugsermächtigung oder in bar zahlbar.
Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA; BBk München, 700 010 54 (BLZ 700 000 00).
Bitte geben Sie hierbei das PCT-Aktenzeichen an.

Eventuelle zusätzliche Gebühren

Mögliche zusätzliche Gebühren im Zusammenhang mit einer PCT-Anmeldung beim DPMA
Leistung  Summe 
Amtliche Erstellung des Prioritätsbelegs (hierzu ergeht gesonderte Rechnung)
Bezahlung unter Angabe des nationalen Aktenzeichens
Dokumentenpauschale für die Fertigung von Kopien s. Mitteilung der Präsidentin Nr. 5/11 
20,00 Euro 

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | 25.01.2012