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Bareinzahlungen

(20.07.2010)

Die Geldstellen des Deutschen Patent- und Markenamtes nehmen aus Sicherheitsgründen ab sofort keine 500-Euro-Scheine an. Bei Bareinzahlungen werden Geldscheine nur bis zu einer Höhe von jeweils maximal 200 Euro entgegengenommen.

© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 21.07.2010