Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.
Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.
Schutzrechtsanmeldungen:
Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur mittels Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden kann.
Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen.
Insbesondere folgende Unternehmen stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts:
Schutzrechtsverlängerungen:
Schutzrechte können durch rechtzeitige Einzahlung der jeweiligen Verlängerungsgebühr direkt auf das Konto des Deutschen Patent- und Markenamts verlängert werden. Zur Höhe der Verlängerungsgebühr wird auf das
Kostenmerkblatt verwiesen.
Insbesondere folgende Unternehmen sind nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt beauftragt:
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) warnt vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von der WIPO stammen.
Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts bei der WIPO an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.
Inhaber von IR-Marken, die solch ein Schreiben erhalten haben, können sich, bevor sie ein Formular unterzeichnen oder eine Zahlung leisten, direkt an die WIPO wenden, um zu überprüfen, ob es sich um ein offizielles Schreiben der WIPO handelt:
© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 23.08.2010